Der Kläger erwarb vom Beklagten einen Audi A3 S3 zu einem Kaufpreis von 12.000 Euro. Circa zwei Wochen nach dem Kauf trat ein Motorschaden auf. Als Ursache wurden Ölkohleablagerungen im Ölsieb festgestellt. Aufgrund der Art des Schadens sowie der kurzen Zeit zwischen Übergabe an den Käufer und dem Motorschaden stand fest, dass der Mangel schon … „Gewährleistungsansprüche trotz Verkauf der mangelhaften Sache“ – Oberster Gerichtshof vom 7.7.2008, 6 Ob 134/08m: weiterlesen
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